Tarife

Grundversicherung:
Damit die Kosten der psychologischen Psychotherapie über die Krankenkassengrundversicherung gedeckt sind, muss die Therapie medizinisch indiziert sein und eine Anordnung durch eine berechtigte ärztliche Fachperson (z.B. AllgemeinmedizinerIn oder PsychiaterIn) vorliegen. Eine solche Anordnung deckt 15 Therapiesitzungen ab. Falls indiziert, kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen eingeholt werden. 
Eine vorbereitete Anordnung mit meinen Angaben finden Sie hier: Anordnung 


Informationen zur Anordnung für Klienten
Informationen zur Anordnung für Zuweiser

Selbstzahlende:
Die Kosten von CHF 170.- pro 50 Minuten werden in diesem Fall vollständig durch Sie getragen.

Supervision und Selbsterfahrung:
Die Kosten betragen CHF 180.- pro 60 Minuten.

Erstgespräch:
Während des Erstgesprächs lernen wir uns kennen und besprechen gemeinsam, welche Anliegen Sie haben und worin ich Sie unterstützen kann. Ein Erstgespräch ist unverbindlich, aber kostenpflichtig.

Verhinderungsfall:
Wenn Sie eine Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, fallen für Sie keine Kosten an. Nur bei kurzfristigen oder ausbleibenden Absagen werden die Kosten für die verpasste Sitzung privat in Rechnung gestellt.